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Katholische Volkszeitung, 20.01.1877, Seite 7
Edictalladung.
Das Untergericht der freien Hansestadt Bremen macht hierdurch bekannt,
daß auf den Bericht der Pupillen-Commision der Antrag von Hermann Frese, "seinen am 28. Oktbr. 1832 geborenen Halbbruder,
Johann Heinrich Christian Frese,
von welchem, nachdem derselbe im April 1853 mit dem Schiffe "Ella", Capt. Erdmann, von hier als Leichtmatrose nach New-York gefahren und dort von Bord gegangen sei, keine weiteren Nachrichten eingegangen seien, als daß er bald darauf auf einem amerikanischen Schooner, dessen Namen nicht zu ermitteln gewesen, Dienste genommen habe, für todt zu erklären", als zulässig und demgemäß eine Edictalladung des Verschollenen erkannt worden ist.
Es wird daher der vorerwähnteJohann Heinrich Christian Frese hierdurch geladen, spätestens am
Donnerstag, den 28. März 1878,
Vormittags 10 Uhr,
vor dem Untergerichte oben in der alten Börse hiselbst persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen oder bis dahin Kunde von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den in Folge seines Todes dazu Berechtigten verabfolgt werden wird.
Sodann werden Alle, welche von seinem Leben oder Tode Nachrichten besitzen, aufgefordert, solche dem Unterzeichneten mitzutheilen.
Zugleich werden die unbekannten Erben und Gläubiger des obengenannten Joh. Heinr. Christ. Frese hiermit geladen, ihre etwaigen Ansprüche und Forderungen, bei Strafe des Verlustes derselben, in dem obgedachten Termine anzugeben und geltend zu machen.
Bremen, aus der Kanzlei des Untergerichts, den 15. Dezember 1876.
Cordes, Sekretär. |
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Fundort: Baltimore |
Quelle: Katholische Volkszeitung, 20.01.1877, Seite 7 |
Einsteller: Rainer Doerry 
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