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Der Deutsche Correspondent, 05.06.1866, Seite 2
Edictalladung.
Das Obergericht der freien Hansestadt Bremen macht hierdurch bekannt:
daß auf den Bericht der Pupillencommission der Antrag von Georg Windhorn, "seinen am 7. Oktober 1816 geborenen Bruder August Windhorn, einen Sohn des verstorb. Diedrich Windhorn und dessen ebenfalls verstorbener Ehefrau Elisabeth, geb. Klatten, welcher im Jahre 1847 als Matrose von hier fortgegangen sei nach Portsmouth in Amerika und dort, weil auf der Reise krank geworden, sich eine Zeit lang bei seinem Halbbruder Joh. Heinr. Schultze aufgehalten, nach seiner Genesung sich auf ein englisches Schiff, angeblich "Glantenner" von London, zu einer Reise um die Welt vermiethet habe, und von welchem im folgenden Jahre 1848 aus Valparaiso ein Schreiben hier eingetroffen, von da an aber Nichts weiter von ihm vernommen sei, für todt zu erklären", als zulässig und demgemäß eine Edictalladung des Verschollenen erkannt worden ist.
Es wird daher der vorerwähnte August Windhorn hierdurch geladen, spätestens am
Montag, den 27. Mai 1867,
Vormittags 10 Uhr
vor dem Obergerichte in dessen Audienzzimmer auf hiesigem Rathause persönlich oder durch einen Bevollmächtigten zu erscheinen oder bis dahin Kunde von seinem Leben und Aufenthalt zu geben, widrigenfalls er für todt erklärt u. sein Vermöen den in Folge seines Todes dazu Berechtigten verabfolgt werden wird.
Sodann werden Alle, welche von seinem Leben oder Tode Nachrichten besitzen, aufgefordert, solche dem Obergerichte mitzutheil.
Zugleich werden die unbekannten Erben u. Gläubiger des obengenannten August Windhorn hiermit geladen, ihre etwaigen Ansprüche und Forderungen, bei Strafe des Verlustes derselben, in den obgedachten Termine anzugeben und geltend zu machen.
Bremen, aus der Canzlei des Obergerichts, den 2. Mai 1866.
Dr. Post, Sekr.
 
 
Fundort: Baltimore
Quelle: Der Deutsche Correspondent, 05.06.1866, Seite 2
Einsteller: Rainer Doerry  Mail

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