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Proklam.
Auf Antrag des Testamentsvollstreckers Kaufmanns August Hermann Schmilinsky in Hamburg werden Alle, welche an den Nachlaß des am 23. Juli 1893 verstorbenen Kaufmanns Ferdinand Fölzer zu Wandsbek Ansprüche und Forderungen mit Ausnahme protokollirter resp. im Grundbuch eingetragener oder aus den letztwilligen Verfügungen des Erblassers herzuleitenden Reche zu haben vermeinen, aufgefordert, solche innerhalb 12 Wochen, von der letzten Bekanntmachung dieses Proklams angerechnet, bei Vermeidung des Ausschlusses und des ewigen Stillschweigens rechtsbehörig unter Vorlegung etwaiger zur Begründung dienender Dokumente hierselbst anzumelden.
Wandsbek, den 7. August 1893.
Königliches Amtsgericht. |
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Fundort: Schleswig |
Quelle: Öffentlicher Anzeiger für den Regierungsbezirk Schleswig; Beiblatt zum Amtsblatt der Königlichen Regierung;1893 |
Einsteller: Rainer Doerry 
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