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Indagations-Proklam.
Alle und Jede, welche an den geringfügigen Nachlaß des am 25. Juni 1893 zu Neuenbrook verstorbenen Klempners Hans Jürgen Friedrich Gloyer zu Neuenbrook Ansprüche und Forderungen irgend einer Art zu haben vermeinen, werden hiermit aufgefordert, solche bei Vermeidung des Ausschlusses von dieser Masse binnen 12 Wochen, vom Tage der letzten Bekanntmachung dieses Proklams angerechnet, hierselbst rechtsbehörig anzumelden.
Krempe, den 14. August 1893.
Königliches Amtsgericht. |
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Fundort: Schleswig |
Quelle: Öffentlicher Anzeiger für den Regierungsbezirk Schleswig; Beiblatt zum Amtsblatt der Königlichen Regierung;1893 |
Einsteller: Rainer Doerry 
Mail
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