Verden (St. Andreas) 2024

Detailliste

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3637 Clüver
Vincent

um 1600
Vollmeier
Aufenthaltsort: Neddernhude bei Verden
Bemeierung: 1642 , Ehrenamt: Landesgogrefe, 1664
Vincent Clüver wurde 1642 mit dem Vollmeierhof in Neddernhude bemeiert.
Ein Oberstleutnant Friedrich Clüver aus Magelsen berichtet 1936 über die ersten Clüver auf Neddernhude:
Laut der Familientradition in Neddernhude und auch der Familie Clüver in Magelsen, die ursprünglich aus Neddernhude kommt, stammte der erste Clüver in Neddernhude aus Clüversborstel aus der adeligen Familie Clüver und wäre Lieutenant in Königlich schwedischen Diensten gewesen. Für diese Annahmen gibt es aber keine Belege, sondern eben nur die Familienüberlieferung.
Vincent Clüver wird in die Familie Clausen eingeheiratet haben, er war wahrscheinlich ein illegitimer Sohn des Lüder Clüver (gestorben 1615, Gogrefe auf Cluvenhagen) aus der der adeligen Familie Clüver, die in der Zeit im Verdener Raum sehr mächtig war (Besitz in Clüversborstel, Langwedel und Verden). Die verwandtschaftliche Beziehung zu der Famile Clausen ist nicht urkundlich abgesichert, aber sehr wahrscheinlich.

Vermutlich ist er identisch mit Vincens CLÜVER, der im Zusammenhang mit dem Erbe seiner Tochter Anna im Testament der Anna CLÜVER, die am 13.02.1641 gestorben ist, erwähnt wird. Die Erblasserin wäre dann die Halbschwester von Vincentz auf Neddernhude. Quelle: Stader Jahrbuch 1983, T. v.d. Decken, Die Familie Clüver (Teil 3), u.a. S. 112 und 119. Vincentz CLÜVER in Neddernhude war möglicherweise mit der Erbtochter der Familie CLAUSEN ZUR HUDE verheiratet. Beweise gibt es aber bisher nicht. Der mögliche Vorfahre Reineke CLAUSEN ZUR HUDE war Ehemann von Ilse VON MÜNCHHAUSEN, eine Tochter des Verdener Domherren Jobst VON MÜNCHHAUSEN.
Laut untenstehender Quelle war Vincentz CLÜVER der Nachfolger von "Antecessor Johan ZUR HUDE sehl."! Damit bleibt mindestens theoretisch Raum für die Überlegung, dass Vincentz CLÜVER der zweite Ehemann von Johan ZUR HUDEs Frau war. Dann wären die CLÜVERs auf Nedderhude keine MÜNCHHAUSEN-Nachkommen! Es gibt auch noch eine alte Landkarte, auf der die Flächen des Vollmeiers in Neddernhude einem Johan Zur Hude zugeordnet werden. (Quellenangabe zZ nicht zur Hand, wahrscheinlich StA Stade) Die Aufzeichnungen des Oberstleutnant Friedrich Clüver sind m.E. mit Vorsicht zu lesen. Untenstehende Quelle bezeichnet Vincentz CLÜVER nicht als Lieutenant, sondern als Corporal. Aus den von mir an anderer Stelle schon genannten Gründen würde ich die Herkunft von Vincentz CLÜVER eher in Cluvenhagen als in Clüversborstel suchen.

Rep. 94, Nr. 10
Die von braunschwl. Lünebg Amte Hoya gegen den Lohmeyer zum Lohhofe, wie auch den Vincent Clüver zur Hude jenseits der Weser, wegen Korn Zehntens vollzogenen Thätlichkeiten betreffd. 1641-1667
1 Schreiben von Bischof Friedrich zu Bremen und Verden an Johann Peper, 29.1.1641
Erbar lieber getreuwer, demnach unserm angehörigen Meyer Vincent Clüver zur Hude von den Hoyaschen Beamten abgepfandetes Pferdt dem Berichte nach daselbst beym Ambte zue Tode geritten. So befehlen wir dir hiemit in gnaden, das du das, einem nacher Hoya gehorigen Unterthanen dagegen abgepfandetes Pferdt, so annoch bey unserm ambt zue Verden vorhanden sein soll, berürten Vintcenz Clüver in erstattung seines erlittenen Schadens abfolgen laßest und von unserer fernere Ordnung dieses fals gewertig seyest. Wornach du dich zue achten Mit gnaden geneigt. Geben uff unserer Residenz Vörde den 29. January Anno 1641
2ff.
3855-62 Schreiben des Lohmeyers über die Auseinandersetzung, 22.6.1654
3858 darin erwähnt „Vincentz Clüver Zur Nedders Hude, Antecessor Johan zur Hude Sehl.“
Wegen der vielen Streichungen und Einfügungen nur sehr schlecht zu lesen.

Rep. 5a, Fach 218, Nr. 5
Landfolge und Musterrollen, 1664
Bl. 114 (Rü) Keine Landfolge in Halsmühlen
121 unter Hude: Corporal Vincens Clüvers Sohn Lüder
(obige Mitteilung von Wittboldt-Müller 5-2011)




Über diese verwandtschaftlichen Beziehung zur ritterschaftlichen Familie Clüver liegt eine umfangreiche Akte im Kreisarchiv Verden.
Am 19.5.1642 bittet Vincent Clüver den Bischoff von Verden in einem Brief, den Meierbrief seiner Vorfahren, welchen sie von Herzog Philip Sigismund erhielten, auf ihn umzuschreiben.

Abschrift einer Akte über eine Pfändung in Neddernhude (Kopie im Kreisarchiv Verden), in dem die Hoyaischen Beamten nach Ansicht des Verdener Beamten Heinrich Poppe widerrechtlich gehandelt haben.
Die Schreibweise des Berichtes ist wörtlich widergegeben.
Titül.
Der: Hochgräffl. Excellentz Hochedl. herrl. und-hochgel. Günstiger kan ich hirmit unterthänig und gehorsambst nicht bergen, waß gestalt die Beamten zur Hoya gestern alß Montag morgens gar frühe abermahl einen gar harten hochprejudicir= und ohnverand-wortlichen eingriff in J.K.M. zu Sweden, unsers allergnädigsten Königs undt Herrn und dieses ampts Vehrden hoch= und bottraeßig-keit verübet, in dehme Sie ihren Hauß Voigt, Hoff Meyer auch ein oder zwei andere Voigte vom Lande, nebenst zwantzig in die dreysig Bawren, und fünff Vagen in Vincentz Clüvera zur Neddernhude Cämpe, allernegst seinem Hause also in Ihr königl.May. ohnstreitlge Hoch= und Bottmeßigkeit gesand, fünff fueder Korn, also vier fueder Gerste und ein fueder Bohnen darein laden und davon führen laßen, in vehrender action haben Sie also forth die floeten[kleine Schiffe] und Schiffe, so daselbst zur Hude bey der fehr gestanden, geschloßen, und eine Wacht dabey gesetzet gehabt, daß keiner auff dieser seite der Weser Lermen zu machen herüber kommen können, und wie endlich Vincentz Clüvern Sohn an die Weser neben großen Hutbergen über gelauffen, den Leuten zugeruffen, daß Sie es cito cito, was passirte, nacher Vehrden sollten berichten, ist ihme der Hoffmeyer von der Hoye mit bloßen Degen nachgeeilet, und damit zu hawen gedrawet, worauff der alte Clüver, wie er solches gesehen, nach Hause gelauffen, seinen Degen heraußen geholet, undt den Hoffmeyer gefordert, welcher aber nicht gewollt; Der Camp mit der Gerste, welches Clüvern sein bestes Korn gewesen, ist noch ungebunden gelegen, denselben haben Sie fast halb mit forken zusammen gerupfelt, aufgebunden, weggeladen, und so übel zugerichtet, in dehme fast der 4 te theil davon, soweit Sie gekommen übex das Land zerstreuet beilegen blieben, daß es auch der feind nicht erger hätte machen können, und wie auff das zurufen die Hutberger so fort einen anhero lauffen laßen, bin ich in abwesen des Amptmans ./. so seither vergangen freytag cur nacher Brehmen gewesen ./. mit dem Kornschreiber alsoforth dahin geritten, den Schaden besichtigt, Sie aber alse Sie vernommen, daß es an dieser Seite ruchtbahr geworden, haben sich in eil wieder davon gemachet, und sein eine gute halbe stunde vor unß wider weg gewesen, worauff ich mich in abwesen des Ampt Mans alsobaldt resol-viret, daß ich gestern abent mit Zehen Wagen wieder über die Weser in der Öster Veldt allernegst Clüvern, also Hoyische Hochheit gehen und daraus Zehen fueder Korn wider langen wolte, auch darauff in einen undt anderen mit zuthun vorgem: Kornschreibers in geheimb anstalt gemachet, und zu dero behuff 15 Musquetierer nebenst einen Officirer, die bey der Hude und Ritzenbergen die Fähr besetzen sollten, damit, wan Sie etwa Lermen davon krigten, wir der Pferde und Wagen sampt dem Korn versichert sein und keinen plackert begehen müchten, welche mir auch versprochen, und daß ich sie nur solte fordern, wie ich aber alles ins Werk gerichtet, die Zehen Wagen von Oyste nebens etzlichen Leuten von Walle und dero Endt mit ihrer Gewehr darzu kommen laßen, da habe ich der Soldaten nicht können bemächtiget sein, besondern haben sich in abwesen des Ew. Obristlt. Beckern die anwesende Officierer entschuldigt, sie dürfften daßelbe in absentz mehrged, Obristlt. für sich nicht thun, und weilen solches bloß mit den Haußleuten worzunehmen, aldiweil ich mit den Wagen über und wieder herüber die Weser gehen müßte, und in solchen fällen die Bawren gemeiniglich keinen stich halten, deßwegen dan zu befahren hätte, daß die Hoyisch Wagen und Pferde gar hetten weg gekrigt, welches dan noch ein großer schimpf gewesen wehre, So habe ich mein Vornehmen nolens volens und mit
großen Verdruß endern und solcher hochnothwendig gegen execution einen anstand geben müßen, Ich hette zwar voll mit den Wagen und Leuten ohne Soldaten nacher dem Lohhoff können gehen, und so viel von daher wieder wegnehmen, weilen aber der Loh Meyer alß ein Hoyischer Meyer, nioht in Hoyischer, besondern Vehrdischer Hochheit gleich Clüvern belegen, auch deßen des Lohmeyers Zehenten nacher Vehrden gehörig, so ist solches wegen der jurisdiction nicht refange genug, besondern waß deßwegen geschehen soll, muß in ohn-streitiger Hoyischer Hochheit wider vorgenommen wehrden, vorzu anitzo noch Mittel genug, und wan man es auch gar für der Hoyern auß der Campen am Steinwege widerlangen sollte, habe demnach nicht umbhim gekont, solch verlauff Ew. Hochgräffl. Excellentz unter-thän. und gehorsambst zu berichten und dehren ferner Verordnung und befehl darüber einzuholen, nicht zweifelnd Sie solch verübte Gewalt und hochprejudicirlich eingreiffen in mehr allerhöchstgew: J.K,M. Hoch= undt Bottmeßigkeit den Hoyischen nimmer gut heißen, besondern vielmehr in gleichen doppelt refangiren laßen wehrden, welches aber ohngeseumt, und weilen die Mittel noch im felde vorhanden, werckstellig gemacht, auch zu dero behuff volleinkommende schriftliche ordre und Befehl abgefertiget wehrden müßte, Der Hauß Voigt zur Hoya hat diese schriftliche ordre vom Drosten und Amptman zur Hoya bey sich gehabt, daß er mit bey sich haben Pferde und Vagen, in das Ampt Vehrden gehen, auß Vincentz Clüvern Kampe fünff fueder Korn laden und wegfuhren laßen sollte, hat Sie Clüvern vorgelesen, aber nicht von sich geben wollen; Aber bey Schließung dieses kompt Eiler Glander von Nordhutbergern zu mir, berichtet unter anderen, daß er wehre am vergangen Sonn-abent zur Hoya füren Ampt gewesen, da hette er gehöret, daß der Land Droste dem Lohe Meyer laßen sagen, daß er also vergangenen Sontag zu Mittage ohnfeilbahr sollte selber zu ihm kommen, da hette Glander wie er gestern morgen von der Hoyischen eingriff .. gehöret, alsobalt ihme die Gedanken gemachet, daß es von dem Loh Meyer undt deßen Zehenten halber würde herkommen, wie auch wol sein mag, Dehme sei nun wie ihm wolle, so können doch die repressalien wegen des Eingriffs in Ihr Königl. May. Hochheit an dem Loh Meyer, weilen derselbe, wie schon berichtet, eben so woll alß Clüver in J.K.M. Hochheit wohnet, mit genügsamer Satis-faction nicht verübet, sondern müßen an einen anderen, ohnstreitigen Hoyischen Ohrte verhenget werden, und stehet der Lohmeyer, woferne er daran schuldig, anderer gestalt genugsamb zu find.

Vehrden 13. Augusti 1661 Heinrich Poppe

In einer Eingabe(Staatsarchiv Stade Rep. 5b, Fach 119, Nr.183, Bl 290-295) an die "Landt Commissari" (diese General-Landkommision, bestehend aus 10 hohen Beamten, bereiste im Juli-August 1664 die beiden Herzogtümer, um sich durch gründliche Befragung ein Bild vom Stand der Landwirtschaft in diesem Gebiet zu machen) klagt er 1664:
Hochedle gestrenge, Veste, undt Hochgelehrte, wolverordnete Herrn Landt Commissarii, Hochgepiedende Herrn,
Die äußerste Noth treibet mich, Eurer Hochedl. Herrn undt Hochgel. günst. in Unterthänigkeit mit diesen Klagendt zu vernehmen geben, welcher gestaldt nicht allein mich alten man Bey vorge-weßenen Kriegeszeiten die preßuren für ändern Ambts Unterthanen getroffen undt ich dabey zum offtern fast arm gemacht worden, sondern auch daß ich von denen Kayserlichen- Völkern-, bey wehrenden Kriegsjahren für das Ambt Vehrden wegen der Contribution naher Vechte geschleppet undt in schwere hafft gehalten worden, biß ich aus meinen Mitteln mehr dan 200 Rthl. vorschißen müßen undt von denen selben annoch bey die 60 Rthl. undt mehr zu fodern, dahin leider 2) hinzukombt, daß wie menniglichen bekandt, uff jenseits der wäßer undt .uff dem Hoyeschen Lünebürgischen gräntzen wohnhafftig undt wan sich zwischen dem Ambt Vehrden undt Ambt Hoya in Fürstenthumb Lüneburg streitichkeiten absonderlich wegen des in gericht Dörverden liegenden Meyerhoffes der lohoff genandt ereignet, undt man sich an seiten dieses Ambts einiger rechten will gebrauchen, also fort undt allemahl die Hoyische Beambte die beschwerliche repressalias gegen mich vornehmen, gestaldt dan dahero erfolget, daß nicht allein mein antecessor bey denen Krieges Zeiten des gedachten streitigen Meyerhoffes halber mit gewaldt naher Hoya gefanglich gebracht undt in solcher hafft gestorben, undt ich die Zehrungskosten nach deßen todt, so sich uff 50 Rthl. belauffen, bezahlen müßen, sondern auch daß für zween Jahren, wie dem itzigen H. Ambtman Johann Pfeillen vermittelst vorgenohmenen repressalien mir von Lande 5 fuder Korns bey nachtlicher Zeit genohmen undt wegkgeführet undt ich dahero über 20 Rthl. schaden leiden müßen. Über daß ist mir für jahren wegen des Landes ein pferdt abgepfandet, davon mir noch 8 Rthl. .. restiren, wie nicht weiniger die Lünebürgische beambte durch die verübte execution oder repressalien mir meine uff der wäßer liegende flöte dermaßen verdorben undt in grundt gebracht, daß dieselbe zu repariren mir bey die 20 Rthl. erweißlich gekostet hat, gestaldt dieses alles mit denen eingeseßenen des Marschkirchspiels erwießen werden,
Wan dar ich diesen großen schaden für das gantze Landt erlitten undt dadurch ins verderben gerathen, auch entlich von Hauß und Hoff in fall keine remedirung verschaffet werden sollte verlauffen muß, So habe meine Zuflucht zu für Hochedl. gestr. undt Hochgel, gunsten bey hiesiger Hochansehenlicher anwesenheit nehmen undt bey denenselben in Unterthänigkeit flehentlich bitten wollen, Sie geruhen diese meine wahre und erweißliche geklagte Noth Hochgön-stig in consiederation zu ziehen undt bey itziger Hochansehenlicher Landt Commission ihren Hohen Vermügen nach es in die wege zu richten, das nur nicht allein der für daß gantze landt erlittenen undt mehrentheils specificirten schaden hinwieder erstattet, sondern ich für denen Lünebürgischen Hoyeschen Beambte versichert bleiben, undt also noch mittel zu leben undt dabey meinen gnedigen Ambts undt Guthsherrn Ihro Excell. des H. Barons sparren die gebührnüßen abzugeben behalten müge,
Zu Euer Hochedl. gestr.undt Hochgel, gunst will mich dieser meiner rechtmeßigen Bitte halber Hochgeneigter gewehrung getrosten undt dieselbe zu allen continuirlichen Jahren Wolstande des Höchsten Schutz Gottes empfehlen.
Eurer.Hochedl.gestr.undt Hochgel.gunst. Unterthanige gehorsahmster Diener
Vincentz Clüver

Vincent Clüver war 1664 Landesgogrefe.


Vincentz Clüver auf Neddernhude, Urahn hunderter Familien in der Hoya-Verdener Wesermarsch, mit väterlicher Abstammung vom Rittergut Cluvenhagen
Von Henning Wittboldt-Müller, Verden-Döhlbergen (April 2014)
Ruft man heute in einem elektronischen Telefonverzeichnis den Familiennamen Clüver / Klüver bzw. Klüwer auf, so ist eine deutliche Konzentration der Verteilung in Norddeutschland erkennbar. Theoretisch dürften sich wohl fast alle Namensträger auf die Familie des 1219 erstmals erwähnten Ritters Hermann Clüver zurückführen lassen. Er besaß u.a. Güter im Raum Ebstorf bei Lüneburg und war wie seine Brüder Hildemar und Alverich, die übrigens den Familiennamen Schucke trugen, Ministerialer der Verdener Kirche. Nachkommen gaben den Orten Cluvenhagen und Clüversborstel ihren Namen. Daher haben sich seit vielen Jahren Heimat- und Familienforscher dafür interessiert, die Herkunft des 1640 auf dem einstelligen Vollmeierhof Neddernhude erwähnten Vincentz Clüver aufzuklären.
Der Eitzendorfer Pastor Wilhelm Soltmann hält auf Grund einer Familientradition Vincentz´ Abstammung von der ritterschaftlichen Familie Clüver auf Clüversbostel für wahrscheinlich. Wilhelm Behrmann aus Hamburg weist dagegen 1937 in einem Schreiben an den Familienforscher Walter Meier-Kothe in Bremen darauf hin, dass Vincentz Clüver seinen Sohn Lüder nennt und stellt die Hypothese auf, er sei vermutlich nach seinem Großvater Lüder Clüver auf Cluvenhagen benannt worden.
Im Stader Jahrbuch 1983 veröffentlicht Thassilo von der Decken einen viel beachteten Aufsatz unter dem Titel „Die Familie Clüver (Teil 3)“. Darin erwähnt er einen Vincentz Clüver, dessen Tochter Anna 1640 im Testament der adeligen Jungfer Anna Clüver (+1641) bedacht wird. Letztere stammte aus Cluvenhagen und war vielleicht Patin der kleinen Anna? Wie aber der genannte Vater Vincentz Clüver in die Stammreihe der Clüver einzuordnen ist, blieb offen.
Die gedruckte Leichenpredigt für die besagte Jungfer Anna Clüver berichtet, dass sie im Jahr 1595 am Tag Johannis des Täufers geboren wurde. Ihr Vater Lüder Clüver, ist Gogrefe des Gerichts Achim und Erbgesessener zu Cluvenhagen gewesen. Ihre Mutter Anna von Mandelsloh starb als sie zwei Jahre alt war und daraufhin ist sie vom dritten bis zum 12. Lebensjahr bei ihrer Pflegemutter, der Jungfer Anna Clüver, in Achim aufgewachsen. Später hat sie in Bremen gelebt, wo sie am 13. Februar 1641 gestorben ist und anschließend im Bremer Dom ihre letzte Ruhe gefunden hat.
Thassilo von der Decken nennt für das Ehepaar Lüder Clüver und Anna von Mandelsloh neben der zuletzt geborenen Anna fünf weitere eheliche Kinder: Burchard Clüver (+ 18.9.1625), Domherr in Bremen und Probst zu Lilienthal, erzbischöflicher Rat; Dietrich Clüver (+ März 1635), Domherr, Senior in Bremen und Probst zu Lilienthal, Gogrefe in Achim; Alverich Clüver (+ 19.4.1654), Domherr in Verden; Franz Clüver (+ Sept. 1627), Erbe des väterlichen Gutes in Cluvenhagen und Elisabeth Clüver verh. von Wersebe (+ 1656).
Am 10.12.1640 verfasst Anna Clüver ihr Testament. Von besonderem Interesse sind hier die größeren Vermächtnisse an die näheren Verwandten. Ihrem Bruder, dem „Herrn Alverichen Clüvern ThumHerrn undt Scholastico der Kirchen zu Verden“ vererbt sie 400 Rthlr, „Herrn Lüder von Wersabeh ThumHerrn der Kirchen zu Veerden undt Capitein deß Haußes Langwedel“ 300 Rthlr, „Annen Clüvers Vincentz Clüvers Tochter“ erhält 100 Rthlr ebenso wie die Kinder der Tochter des verstorbenen Otto Clüver zu Achim und „Johan Clüver, Sehl. Herrn Dietrich Clüverß Sohn“. Weitere Erben sind Melchior Clüver und Mette Clüver, letztere bekommt 500 Rthlr und den Hausrat. Den Rest erbt „ihre Leibliche Schwester Liesen Clüvers“ verh. von Wersebe.
Liese bzw. Elisabeth hatte am 22.9.1604 Wulf Hinrich von Wersebe geheiratet, der als dänischer Obrist im August 1626 in der Schlacht bei Lutter am Barenberge gefallen ist . Deren gemeinsamer Sohn Lüder, „Erz-Bischöffl. Brem. Capitain auff Langwedel. An. 1640.“, hat ebenfalls am damaligen Dänischen Krieg teilgenommen. Bei dem verstorbenen Otto Clüver könnte es sich um den Besitzer des Gutes Lessel handeln. Dieser war in zweiter Ehe mit Hypolita von Mandelsloh verheiratet, die 1613 als Witwe erwähnt wird. Sie ist die Schwester von Annas Mutter und somit wären die Kinder der Nichte bedacht worden. Johann Clüver, Dietrichs Sohn, dürfte Annas Neffe sein. Die Bezeichnung „Sehl. Herrn“ für Dietrich lässt auf den 1635 verstorbenen Bremer Domherren und Bruder der Erblasserin schließen. Melchior Clüver, ebenfalls Annas Neffe, ist der Sohn ihres verstorbenen Bruders Burchard.
Wer aber waren Vincentz und Mette Clüver, die auf Grund der Höhe der mit ihnen in Verbindung stehenden Erbschaften zur engeren Familie gehören sollten? Auskunft gibt hier ein kürzlich entdecktes Protokoll im Rahmen der Konkursverhandlungen über das Gut Cluvenhagen vom 21. Oktober 1636 zur Liquidationssache des Melchior von der Lieth gegen die Gläubiger des verstorbenen Franz Clüver. Der Advokat Spallius trägt darin im Namen einzelner Gläubiger vor, dann heißt es:
„Spall. nom. Vincent, Metten und Margreten Weil. Lüder Clüvers nachgelaßene Kinder nach ehister Ehe gezeuget: übergibt schrifftliche Vollmachtt. Dahin gerichtet, weill ihrer im Väterlichen testament nicht gedacht, und sie auß den gütern nichts bekommen, besondern sich kümmerlich ernehren müssen, Die Erben und sambtliche creditores wegen ihrer alimentation und künfftigen Außsteuer die Christmitleidentliche befurderung thun wolten, damit deßhalben sie von den Väterlichen gütern wieder dessen willen nicht außgeschloßen werden müchten.“
Lüder Clüver hat also nach seiner ersten Ehe mit Anna von Mandelsloh (+ 02.02.1598) drei weitere Kinder gezeugt. Diese waren zum Zeitpunkt seines Todes Ende 1614/Anfang 1615 noch sehr jung, so dass er sie vielleicht deshalb nicht in seinem Testament erwähnt hat. Außerdem ist zu vermuten, dass sie einer nicht ebenbürtigen Verbindung entstammen, denn in den später geführten Prozessen der Familie Clüver um die Besetzung des Gogrefenamtes wird Vincent Clüver nicht mit einbezogen.
Über den Verbleib von Mette Clüver konnte noch nichts ermittelt werden. Bei Vincent Clüver handelt es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um den ebenfalls 1640 auf dem Vollmeierhof Neddernhude nachweisbaren Vincentz Clüver. Dafür spricht die zeitgleiche Erwähnung, die örtliche Nähe, das gleiche anzunehmende Lebensalter und der absolut seltene Vorname, der in der damaligen Zeit auf den Bauernhöfen der Umgebung sonst nicht vorkommt und auch in der adeligen Familie Clüver vorher nur einmal 1534 auftaucht. Vincentz Clüver bittet mit Schreiben vom 19. Mai 1642 Bischof Friedrich II. um Ausstellung eines Weinkaufbriefes (Bemeierung), wie ihn auch sein „Antecessor“ empfangen hat. Leider wird hier nicht deutlich, auf welche Weise er Besitzer des Vollmeierhofes geworden ist. In einem Schreiben des Lohof-Meiers Lohmeyer vom 22.06.1654 heißt es: „Vincentz Clüver Zur Nedders Hude, Antecessor Johan zur Hude Sehl.“. Ob besagter Johann zur Familie Clausen zur Hude gehörte und ob Vincentz Clüver seine Witwe oder eine Erbtochter geheiratet hat, ließ sich bisher nicht klären. Alternativ käme der Besitzübergang durch Kauf in Frage, was aber angesichts der im obigen Protokoll geschilderten Wirtschaftslage der Clüver-Kinder unwahrscheinlich ist.
Vincentz Clüver hatte als junger Mann offensichtlich eine militärische Laufbahn eingeschlagen, denn er wird später als Corporal bezeichnet. Möglicherweise nahm er zusammen mit seinem Cousin Lüder und seinem Onkel Wulf Hinrich von Wersebe auf dänischer Seite an der Schlacht bei Lutter am Barenberge teil. Aus einem Dokument von 1661 kann man entnehmen, dass er sich selbst im Alter noch für fähig hielt, notfalls seinen Degen einzusetzen! In der Kontributionsliste 1664 wird er als „Landesgogrefe“ bezeichnet.
Da Kirchenbücher für das Kirchspiel Oiste aus der Zeit vor 1757 durch Brand verloren gegangen sind, kann auch die Geburt der Tochter Anna nicht mehr nachgewiesen werden. Dem damaligen Brauch folgend, seinen ältesten Sohn nach Vaters Vater zu benennen, erhält der spätere Hoferbe den Vornamen Lüder. Genauso hatten übrigens auch Vincentz´ Halbgeschwister Dietrich, Alverich und Elisabeth Söhne, die Lüder hießen. In den Clüverschen Familienzweigen auf Lessel und Clüversborstel kommt dieser Vorname hingegen nicht vor. Die eingangs erwähnte Hypothese von Wilhelm Behrmann findet damit ihre Bestätigung. Vermutlich ist auch Margarethe Clüver (+1695), verheiratet mit Wilken Claußen vom Nesehof, eine Tochter (oder die Schwester?) von Vincentz Clüver.
Von Neddernhude aus verbreitete sich der Familienname Clüver auf den Siebenmeierhof in Magelsen (Hermann Vincentz seit ca. 1687, verheiratet mit Anna Luneberg, Nachkommen bis 1960) und nach Obernhude (Ditmer Clüver heiratet 1695 Lucie von der Hude). Weiter Nachfahren finden sich später z.B. in Hilgermissen Nr. 14 (Rendig, 1712 bis 1789), Bruchhausen (Hermann Vincentz, 1729); auf den Höfen Magelsen Nr. 7 (Johann Christian, 1736); Schwarme 116/135 (Johann Harm, getauft 1713, Nachkommen bis 1942); Wechold Nr. 59 (Johann Dietrich, 1751); Stedorf Nr. 33 (Reinecke/Reinhard, 1765); dem späteren Rittergut Hingste (Rendig Friedrich, 1793 bis ins 20. Jhdt.); Döhlbergen Nr. 4 (Hermann Vincentz, 1787); Wechold Nr. 8/Nr. 85 (Johan, 1838); Neudorf, Ksp. Uplengen im Kreis Leer (Hermann Heinrich Klüver, 1846, und sein Bruder Johann Heinrich, 1848, beide aus Stedorf, mit Nachkommen bis heute); in Platte County, Nebraska, USA, (Hermann Heinrich Friedrich, aus Stedorf, ausgewandert 1882); Oiste Nr. 4 (Hermann Heinrich, ca. 1888, Nachkommen in Altholtum 31 bis heute) und Altholtum 56, Baugeschäft (Johann, 1893, Nachkommen in ? bis heute?)
Clüver-Töchter heirateten u.a. auf die Höfe Varste Nr. 72, Clausen (Anna Ilse, 1689); Borstel Nr. 24, Wolpmann (Mette Adelheid, 1699); Magelsen Nr. 10, Lohmann (Lisebeth, 1701); Seestedt Nr. 56, Holtorf (Gesche, 1716); Stedebergen Nr. 5, Spöring (Anna Mette, 1721); Amedorf Nr. 1 Wolters (Margarethe, 1734); Siebenmeier Mahlen, Meyer (Margarethe, 1723); Magelsen Nr. 55, Clausen (Anna Elisabeth, 1730); Stedorf Nr. 9, Greve (Anna Elisabeth, 1744); „Jagdmeier“ Martfeld Nr. 77, Meyer (Anne Margarethe, 1750); Schlieme Nr. 7, Meyer (Catharina Dorothea, 1768); Dörverden Nr. 1, Ahlers (Elisabeth, 1769); Groß Hutbergen Nr. 3, Lackmann (Juliana, 1770); Ahnebergen Nr. 11, Rüpke (Anna Elisabeth, 1788); Oetzen Nr. 9, Hufschmied Asendorf (Marie, 1809); Siebenmeier Essen, Stegemann (Dorette, 1825) und auf das Rittergut Holsten, Rippe (Rebecka, 1833)
Diese unvollständige Liste mag andeuten, welch überaus große Nachkommenschaft der Neddernhudener Zweig der adeligen Familie Clüver aus Cluvenhagen hervorgebracht hat. Die Nachfahren dürften in die Tausende gehen und einige betrachten jetzt vielleicht die Geschichte des Clüvergerichtes bzw. der Gografschaft Achim mit ganz anderen Augen.
Wenn auch Vincentz Clüver und seine Kinder keine lehnsrechtlichen Ansprüche gestellt haben oder stellen konnten, so ist heute festzustellen, dass die mindestens seit dem 13. Jahrhundert in den Bistümern Bremen und Verden nachgewiesene ritterschaftliche Familie Clüver entgegen der in der Heimat- und Familienforschung vertretenden Auffassung im Mannesstamm nicht ausgestorben ist.
&Partner unbekannt
 Kinder:
 1)Lüder , nach 1635, nach 1711 Neddernhude bei Verden, Vollmeier, «3639»
  um 1666 mit Anna Meyer , um 1635 Magelsen


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