H.J. Rosenbrock ist Kötner und Krüger. Der Hof ist dem Pfarrwittum meierpflichtig, das Land wird der "alte Hof" genannt. Es lebt zur Zeit keine Pfarrwitwe in Wittlohe.
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Rosenbrock, Jacob
Wittlohe (Kreis Verden) Nr. 7
Wittlohe, Kirche
10.04.1772
3 Rtlr
Wittlohe (Kirche)/A 431 I
Der Pfarrerwitwe De Reis gehört das Meierrecht an der Stelle, genannt "Der alte Hof".
Unterschrieben haben Pastor Kemna und die Juraten Dirk Östmann und Hinrich Brüggemann sowie Jacob Rosenbrock.
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Rosenbrock, Jacob
Wittlohe (Kreis Verden) Einzel-Parzelle Nr. 7
Wittlohe, Kirche
19.09.1769
2 Rtlr
Wittlohe (Kirche)/A 431II
Da die Pfarre Wittlohe genügend Land besitzt, gibt der Pastor Kemna dieses 6 Himpsaat große Landstück dem Einwohner Jacob Rosenbrock in Wittlohe meierrechtlich zum Eigentum. Er zahlt als Weinkauf 2 Reichstaler. Rosenbrock hatte dieses Landstück schon länger in Pacht (Heuer) gehabt, auch schon zu den Zeiten der Vorgänger des Pastors Kemna. Jährlich zu Martini müssen 2 Reichtaler entrichtet werden.