Die Bemeierung betrifft nur die Weinwiese.
Diese sog. Weinwiese, die der Kirche gehört und in der Oterser Marsch belegen ist, hat einer der Vorwirte nämlich Jacob Bäßmann
Otersen Nr.13 1786 in Gemeinschaft mit Jürgen Friedrich Marqurd Halbmeier in Otersen Haus Nr. 14 meierrechtlich erhalten.
Die Weinkaufgebühr beträgt 5 Reichtaler, das doppelte des normalen Betrages von 2 Reichstaler und 36 Grote Kassengeldes, weil Mönchmeyer als Schwiegersohn des Jacob Spöring ein "Fremder" ist.